Allgemeine Informationen zum Webangebot

Die Beratungsstelle Hessen von Violence Prevention Network wendet sich an Jugendliche, Eltern und Fachpersonal mit Fragen im Themenfeld Extremismus. Sie bietet Maßnahmen der Prävention, Qualifizierung und Deradikalisierung als Antwort auf die allgemeine Hilflosigkeit im Umgang mit religiös begründetem Extremismus an.Die Beratungsstelle fördert die Stärkung der Toleranz für unterschiedliche Weltanschauungen sowie die Früherkennung, Vermeidung und Umkehr von Radikalisierungsprozessen.

Die Intervention bei beginnenden Radikalisierungsprozessen und die zielgerichtete Deradikalisierungsarbeit setzen dort an, wo Menschen einen Ausweg aus extremistischen Ideologien suchen.


Nutzung unseres Online-Angebots

Die Website bietet:

  • Informationen über die Beratungsstelle Berlin und ihre Angebote zur Prävention von religiös begründetem Extremismus
  • Inhalte, die sich an Fachkräfte, Multiplikator*innen, Ratsuchende und interessierte Institutionen richten
  • Übersicht der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene und ihr Umfeld
  • Materialien, Publikationen und Hinweise auf Veranstaltungen
  • Kontaktmöglichkeiten für individuelle Beratungsanfragen und weiterführende Informationen

Die Navigation erfolgt über das Hauptmenü und die Fußzeile. Zentrale Inhalte sind in der Regel mit maximal drei Klicks erreichbar.


Gültigkeit der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.beratungsstelle-hessen.deveröffentlichte Webangebot sowie für alle zugehörigen Unterseiten und Subdomains (z. B. blog.domain.de, app.domain.de), sofern diese dem gleichen Anbieter zuzuordnen sind. Die Zuordnung erfolgt in der Regel über ein gemeinsames Impressum oder über die vertragliche und technische Verantwortung derselben Organisation.


Verantwortlich:
Violence Prevention Network gGmbH
Alt-Reinickendorf 25
13407 Berlin
post@violence-prevention-network.de
+49 30 917 05 464

Selbstverständnis

Barrierefreiheit gehört heute zur Grundausstattung moderner Websites – sie ist ein Qualitätsmerkmal, stärkt die Nutzererfahrung und sorgt für rechtliche Sicherheit. Komplette Zugänglichkeit für alle Personengruppen zu ermöglichen, entspricht unserem Selbstverständnis von digitaler Verantwortung und sozialer Teilhabe.


Unser Anspruch

Das bedeutet für uns konkret:

  • Semantisch korrektes Frontend: Saubere HTML-Strukturen, sinnvolle ARIA-Rollen, konsistente Komponentenlogik.
  • Konzeptionelle Zugänglichkeit: Fokusführung, logische Tab-Reihenfolge, Tastaturbedienung, verständliche Interaktionen.
  • Redaktionelle Klarheit: Verständliche Sprache, lesbare Typografie, beschreibende Links, Alt-Texte.
  • Barrierefreie Medien: z. B. kontrastreiche Thumbnails, ggf. Untertitel
  • Technische Assistenzfreundlichkeit: Unterstützung für prefers-reduced-motion und andere systembasierte Nutzerpräferenzen.
  • Nachhaltige Weiterentwicklung: Regelmäßige Audits, Maßnahmenpläne und kontinuierliche Pflege digitaler Zugänglichkeit.

Geltender Standard

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen zugänglich zu machen:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Richtlinie (EU) 2016/2102
  • WCAG 2.1 – angestrebt auf Konformitätsstufe AA+

Ergebnisse des Barrierefreiheits-Audits

Das Webangebot wurde im August 2025 einer umfassenden Barrierefreiheitsprüfung unterzogen. Die Überprüfung erfolgte gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) sowie der gesetzlichen Anforderungen gemäß BITV 2.0, BGG und Richtlinie (EU) 2016/2102.


Erfüllungsgrad:

Die Website ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei.


Identifizierte Barrieren:

Die Prüfung ergab unter anderem folgende Punkte:

  • Fehlende Alternativtexte bei Bildern
  • Nicht alle Seiten sind mit eindeutigen Seitentiteln versehen
  • Mängel in der HTML-Semantik (z. B. Überschriften, Kontaktinformationen)
  • Unklare oder generische Linktexte
  • Fehlende Sprunglinks zum Hauptinhalt
  • Bewegte Inhalte (Slider) nicht pausierbar
  • Formularfelder ohne eindeutige Beschriftung oder Eingabehinweise
  • Nicht ausreichender Farbkontrast (z. B. Navigation, Fließtext)
  • Fremdsprachige Begriffe ohne Kennzeichnung
  • Fehlende alternative Navigationswege (z. B. Suche, Sitemap)

Maßnahmenplan:

Die derzeitige Website basiert auf einer veralteten technischen Struktur, deren Anpassung mit erheblichen Risiken für die Systemstabilität verbunden wäre. Darüber hinaus wären die im bestehenden System realisierbaren Maßnahmen funktional stark eingeschränkt und würden nur geringfügige Verbesserungen ermöglichen. Nach eingehender Prüfung wurde daher entschieden, auf Optimierungsmaßnahmen zu verzichten und stattdessen einen vollständigen Relaunch vorzubereiten.

Die Neuentwicklung der Website ist für das zweite Quartal 2026 geplant.

Bis zur Veröffentlichung des neuen Webauftritts bleibt die bestehende Website mit den bekannten Einschränkungen online. Redaktionelle oder technische Anpassungen erfolgen nur dort, wo sie ohne Risiko für die Systemintegrität oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit umsetzbar sind.

Eine Aktualisierung dieser Barrierefreiheitserklärung erfolgt mit Bereitstellung der neuen Website.


Prüfverfahren & Methodik

Die Überprüfung erfolgte nach folgendem Verfahren:

  1. Manuelle Tests
    • Tastaturbedienung
    • Screenreader (VoiceOver, NVDA, JAWS)
    • Fokusführung und visuelle Orientierung
  2. Automatisierte Tools
    • Axe
    • Lighthouse
    • WAVE
  3. Konzeptionelle Analyse
    • Struktur, Navigation, semantische Markup-Logik
    • Assistive Technology-Kompatibilität
  4. Redaktionelle Prüfung
    • Sprache, Alternativtexte, ARIA-Attribute, Verständlichkeit

Zielsetzung: AA+ als Standard

Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA zuverlässig zu erfüllen und darüber hinaus Elemente aus dem erweiterten Bereich digitaler Barrierefreiheit (teils WCAG 2.1 AAA) umzusetzen – sofern dies im Projektkontext angemessen und technisch umsetzbar ist.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Re-Audits, modulbezogener Aktualisierungen und projektbezogenen Pflegeprozessen. Alle relevanten Maßnahmen, Fristen und Zuständigkeiten werden transparent dokumentiert.


Barrieren melden

Sollten Zugänglichkeitsprobleme festgestellt werden, die hier nicht aufgeführt sind, oder Hinweise zur Verbesserung bestehen, wird um eine Mitteilung gebeten.

Um Rückmeldungen gezielt bearbeiten zu können, ist es hilfreich, die betroffene Seite oder Funktion zu benennen.


Kontakt:


Hinweis zum Schlichtungsverfahren (§ 16 BGG)

Sollte nach der Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, kann ein Schlichtungsverfahren gemäß § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen betroffenen Personen und der verantwortlichen Stelle des Webangebots.


Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:


Rechtlicher Hinweis zur Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit basiert auf einer Vorlage der ALEKS & SHANTU GmbH, die auch das Barrierefreiheits-Audit dieser Website durchgeführt hat.